Das Kinderhaus wird vom Bundesamt für Justiz und vom Amt für Jugend und Berufsberatung subventioniert. Für platzierte Kinder und Jugendliche gelten Fixtarife.
Bei ausserkantonalen Kindern gelten die Bestimmungen der Interkantonalen Vereinbarung für soziale Einrichtungen (IVSE).
Die Eltern leisten einen Beitrag in Form von Verpflegungs- und Nebenkosten für ihr Kind.
Die Nebenkosten orientieren sich an den SKOS-Richtlinien des Kantons Zürich (und sind abhängig von der Schul- bzw. Ausbildungsstufe).
Spenden freuen uns sehr und ermöglichen uns, kinderbezogene Aktivitäten zu unterstützen, wie z.B. Musikinstrumente und -unterricht oder Reittherapie:
Kontoinhaber: Kinderhaus Thalwil AG
PostKonto IBAN: CH44 0900 0000 8001 7020 2
bitte mit dem Vermerk «Freizeitaktivitäten und Lager» versehen
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